Kids in die Clubs/BuT

Soziokulturelle Teilhabe

die Soziokulturelle Teilhabe (auch Bildung und Teilhabe) ist ein Förderprogramm, welches über das Bezirksamt Eimsbüttel abgewickelt wird. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren aus Familien mit geringem Einkommen die beitragsfreie oder ermäßigte Mitgliedschaft in einem der mehr als 160 beteiligten Sportvereine.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht - mit Kürzungen muss gerechnet werden.

Wer ist förderberechtigt?

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die kein eigenes Einkommen beziehen und deren Eltern

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylvLG)
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen
  • Kinder der erweiterten Einkommensprüfung

Außerdem:

  • Kinder aus der öffentlichen Erziehung
  • oder Kinder die bei Pflegeeltern leben.

 

Wie können Sie in die Förderung aufgenommen werden?

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Bringen Sie den Leistungsbescheid direkt in unsere Geschäftsstelle und wir treten mit dem Bezirksamt in Verbindung
  2. Bringen Sie den Leistungsbescheid und eine Bestätigung unseres Vereines zum Bezirksamt und erhalten den Betrag selbst.
  3. Wenn Sie ein Kinderheim oder Pflegeeltern sind, bringen Sie jährlich einen Bescheid in unsere Geschäftsstelle und der Bescheid läuft weiter über die Hamburger Sportjugend.

 

Gültigkeit

Die Leistungsbescheide der "Soziokulturellen Teilhabe" sind gültig bis zum Ablaufdatum des jeweiligen Bescheides und müssen dann neu beantragt werden!

Bitte bringen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bescheides den neuen Bescheid in die Geschäftsstelle.

Wenn Sie keinen neuen Bescheid bekommen oder diesen zu spät abgeben muss der Vereinsbeitrag durch die Eltern selbst bezahlt werden. Wenn Sie einen Bescheid allerdings verspätet bekommen, können Sie diesen zu einem Jahr rückwirkend abgeben und Ihnen wird das zu viel gezahlte Geld erstattet.

Änderungen des Einkommens im Jahresverlauf müssen umgehend dem SV Lurup mitgeteilt werden.

Den Bescheid am besten direkt bei Eintritt in den Verein mit abgeben. Die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10€ und bei Fußballern die Passgebühr in Höhe von 20€, wird nicht vom Amt übernommen und muss bei Eintritt selbst gezahlt werden.

Achtung! Eine doppelte Förderung ist nicht möglich! Das bedeutet, dass Sie nicht in zwei Vereinen gleichzeitig gefördert werden können.